Daten übernommen von der Webseite der Britischen Botschaft in Deutschland. ( Stand Januar 2002)
besonders wichtige Punkte haben wir in rot hervorgehoben.

Bedingungen für die Einreise von Haustieren (Hunden und Katzen) in das Vereinigte Königreich

Zusammenfassung der Bedingungen

Bitte beachten Sie, dass Ihr Haustier frühestens sechs Monate, nachdem der Tierarzt eine Blutprobe entnommen hat, die ein befriedigendes Ergebnis ergab, einreisen darf.

Das Pilotprojekt gilt für alle Hunde und Katzen, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

Deutschland

Institut für Virologie, Frankfurter Straße 107, D-35392 Gießen, Tel (+49) 641 99 38350; Fax (+49) 641 99 38359

Eurovir Hygiene Institut, Biotechnologiepark, D-14943 Luckenwalde, Tel/Fax (+49) 3371 681 269

Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Südbayern, Veterinärstraße 2, D-85764 Oberschleißheim, Tel (+49) 89 31 56 01; Fax (+49) 89 31 56 0425

Österreich

Bundesanstalt für Tierseuchen-Bekämpfung, Robert-Koch-Gasse 17, 2340 Mödling, Tel (+43) 2236 46 640 902/906; Fax: (+43) 2236 46 640 941

 

Schweiz

Institut für Veterinär-Virologie, Schweizerische Tollwutzentrale, Langgass-Straße 122, CH-3012 Bern, Switzerland, Tel: (+41) 31 631 23 78; Fax: (+41) 31 631 25 34

Die Kapazität der zugelassenen Labors ist im Augenblick begrenzt. Tierhalter sollten daher, ehe sie ihr Tier impfen lassen, bei ihrem Tierarzt nachfragen, wie lange sie auf einen Bluttest warten müssen. Sollte die Wartezeit lang sein, empfiehlt es sich, die Impfung aufzuschieben, da die besten Testergebnisse etwa 30 Tage nach der Impfung erzielt werden.
 

Nach dem Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von sechs Monaten, ehe das Tier in das Vereinigte Königreich einreisen darf. Sie können Ihr Haustier erst sechs Monate, nachdem Ihr Tierarzt einen Bluttest mit erfolgreichem Testergebnis durchgeführt hat, nach Großbritannien mitnehmen. Der Grund hierfür ist, dass ein Tier, das vor der Impfung infiziert wurde, nicht gegen die Tollwut geschützt ist, dass der Bluttest aber zu den gleichen Ergebnissen führen könnte wie bei einem geimpften, nicht infizierten Tier. Sechs Monate (entsprechend der Quarantäne) dauert es meistens, bevor bei einem infizierten Tier Krankheitszeichen der Tollwut sichtbar werden, in welchem Fall es nicht nach Großbritannien mitgeführt werden könnte.

Beispiel

Am 1. Mai Mikrochip eingepflanzt. Am 1. Juni 2000 wird Ihr Haustier gegen Tollwut geimpft, am 1. Juli wird eine Blutprobe entnommen, und am 21. Juli erhält Ihr Tierarzt das Testergebnis zurück (aus dem hervorgeht, dass die Impfung angeschlagen und Ihr Haustier gegen die Tollwut geschützt ist). Wenn der Amtstierarzt nun die amtliche PETS-Bescheinigung ausfüllt, trägt er als Datum, an dem sie gültig wird, den 1. Januar 2001 (6 Monate nach der Entnahme der Blutprobe) ein.

Als Nachweis, dass die Tiere die Anforderungen – Mikrochip, Impfung und Bluttest – erfüllen, muss sich der Halter von einem Amtstierarzt in seinem Land eine entsprechende Tollwut-Imfbescheinigung (amtliche Bezeichnung: Tiergesundheitsbescheinigung für das Verbringen von Hunden und Katzen von Deutschland nach dem Vereinigten Königreich im Rahmen der Haustier-Reiseverkehrsregelungen (Pilotprojekt)) ausstellen lassen.

 

Innerhalb von 24 – 48 Stunden vor der Einreise muss das Tier von einem Tierarzt gegen Bandwürmer und Zecken behandelt werden. Diese Behandlung muss bei jeder Einreise erneut vorgenommen werden, die Bescheinigung über die Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer (amtliche Bezeichnung: Bescheinigung über die Behandlung gegen Ekto- und Endoparasiten im Rahmen der Haustier-Reiseverkehrsregelungen des Vereinigten Königreichs (Pilotprojekt)) wird jedes Mal erneut ausgestellt.

Die deutschen Behörden haben den Tierärzten über die örtlichen Veterinärämter die beiden Bescheinigungen zugesandt. Bitte beachten Sie, dass das Laborzertifikat über das Ergebnis des Bluttests NICHT ausreicht, um Ihr Tier nach dem Vereinigten Königreich zu bringen, sondern Sie müssen die o.g. amtlichen PETS-Bescheinigungen vorlegen. Die amtliche PETS-Bescheinigung über die Tollwutimpfung ist für eine bestimmte Frist gültig; sie verliert an dem Tag ihre Gültigkeit, an dem die Auffrischimpfung erforderlich ist. Ihr Haustier benötigt regelmäßige Auffrischimpfungen gemäß den vom Hersteller des Impfstoffs vorgesehen Fristen. Näheres hierzu erfahren Sie bei Ihrem Tierarzt. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Auffrischimpfungen rechtzeitig vorgenommen werden, sonst erfüllt Ihr Haustier nicht mehr die Bedingungen der Regelung und Sie müssen es erneut impfen und den Bluttest vornehmen lassen. Wenn die Auffrischimpfungen in den vorgeschriebenen Abständen erfolgen, ist ein weiterer Bluttest nicht erforderlich. Sie benötigen natürlich eine neue PETS-Impfbescheinigung nach jeder Auffrischimpfung, wenn Sie Ihr Tier wieder in das Vereinigte Königreich mitnehmen möchten.

Schließlich müssen Haustierhalter eine Erklärung unterzeichnen, dass das Tier in den sechs Monaten vor der Einreise nach dem Vereinigten Königreich nicht in einem Land außerhalb der genannten westeuropäischen Staaten gewesen ist. Das Formular hierfür erhalten Sie bei dem Verkehrsunternehmen, das Ihr Haustier nach dem Vereinigten Königreich befördert.

Haustiere aus Nordamerika (Kanada und den USA) werden nicht in das Pilotprojekt einbezogen. Dieses Vorgehen wird noch einmal überprüft werden, nachdem das Projekt im Jahr 2001 voll angelaufen ist.

Auskunft erhält man auch vom britischen Landwirtschaftsministerium unter den folgenden Telefon- und Fax-Nummern (montags bis freitags zwischen 10.00 und 18.00 Uhr MEZ):

PETS Helpline

Tel 0044 870 241 1710
Fax 0044 207 904 6834
Email  pets.helpline@defra.gsi.gov.uk

Alle Angaben ohne Gewähr

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