Mitnahme von Haustieren nach Schottland:

Die europäische Verordnung 998/2003 trat am 3. Juli 2004 in Kraft. Sie legt die Regeln für die Verbringung von Heimtieren zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder aus Drittländern in die EU fest.

 Zusammenfassend ist folgendes zu beachten:
1) Vom Datum des geforderten Chip implants bis zur Einreiseerlaubnis vergehen erfahrungsgemäß mindestens ca. 7 Monate.
Das heisst  Sie müssen frühzeitig die nötigen Vorbereitungen treffen, wenn Sie Ihr Haustier mit nach Schottland nehmen wollen!
2) Bei unseren Reisen mit Fähranreise ( Amsterdam- Newcastle) können Sie Haustiere mitnehmen.
Die detaillierten Bedingungen finden Sie nachfolgend:

Daten übernommen von der Webseite der Britischen Botschaft in Berlin
besonders wichtige Punkte haben wir in rot hervorgehoben.

Haustier-Reiseverkehrsregelung (Pet Travel Scheme)

Bitte beachten Sie, dass Ihr Haustier frühestens sechs Monate, nachdem der Tierarzt eine Blutprobe entnommen hat, die ein befriedigendes Ergebnis ergab, einreisen darf.

Detaillierte Informationen auf Deutsch für die Mitnahme von Haustieren nach Großbritannien:
 finden Sie auf der Webseite der Britischen Botschaft in Deutschland

Britische Botschaft
Wilhelmstr. 70-71
10117 Berlin
Germany
Tel +49 (0)30 20457-0

Alle Angaben ohne Gewähr

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