Daten übernommen von der Webseite der Britischen Botschaft in Deutschland. ( Stand Januar 2002)
Das Gesetz über gefährliche Hunde
Der Besitz von Hunden einiger bestimmter Rassen ist in Großbritannien nicht erlaubt. Das betrifft Hunde folgender Rassen: Pitbull, Tosa Inu, Dogo Argentino und Fila Braziliero. Dieses Verbot wird durch die Einführung der Reiseregelungen für Haustiere (Pet Travel Scheme) nicht berührt.
Die Mitnahme eines Hundes einer der oben genannten Rassen nach Großbritannien wird strafrechtlich verfolgt. Der Hund kann beschlagnahmt und getötet werden. Im Zweifelsfall nehmen Sie Ihren Hund lieber nicht mit.
Welche Regelungen für gefährliche Hunde gelten in anderen Ländern?
Bitte beachten Sie, dass eventuell in einigen anderen Ländern die Einreise für Hunde bestimmter Rassen ebenfalls nicht gestattet ist. Zum Beispiel verbietet Frankreich die Einreise von Hunden der Rasse Pitbull, oder von Hunden, die wie Pitbulls aussehen. Besitzer von Pitbull ähnlichen Hunden können bei der Einreise aufgefordert werden, Dokumente vorzulegen, aus denen die Rasse des Hundes eindeutig hervorgeht. Hunde der Rassen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa Inu und Rottweiler müssen in Frankreich in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie mit Ihrem Hund in das betreffende Land Ihrer Wahl einreisen dürfen, sollten Sie sich bei den entsprechenden Behörden dieses Landes (zum Beispiel bei dessen Botschaft) erkundigen.
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